Pilotenschein
Die Luftfahrtbehörde stellt verschiedene Arten von Pilotenscheinen aus darunter die Scheine für Privatpiloten Berufspiloten anerkannte Fluglehrer und Verkehrspiloten.
Pilotenscheine legen allgemeine Sonderrechte und Beschränkungen fest. Berechtigungen in diesen Scheinen geben weiterhin die Klassen der Luftfahrzeuge an die ein Pilot fliegen darf (einmotorige Landflugzeuge mehrmotorige Landflugzeuge Hubschrauber usw.) und ob der Pilot als verantwortlicher Luftfahrzeugführer fliegen darf wenn die Wetterbedingungen nicht den Mindestwerten entsprechen die für Fliegen nach Sichtflugbedingungen (VFR) vorgegeben sind.
Flugschüler fliegen mit der Lizenz ihres Fluglehrers wobei sie bei Streckenflügen von ihm einen Flugauftrag erhalten.