CPL

Mit dem CPL (Commercial Pilot License) = Berufspilotenlizenz kann ein Piloten beruflich und gewerbsmäßig (d. h. als Pilot gegen Bezahlung) Flüge durchzuführen.

Diese Berechtigung kann nach 150 Flugstunden bei durchgehender oder 200 Flugstunden modularer Ausbildung erworben werden.

Der CPL kann z. B. durch eine Instrumentenflugberechtigung (IR Instrument Rating) erweitert werden. Sie ist der dritte Pilotenschein nach der Privatpilotenlizenz (PPL) und vor der Verkehrspilotenlizenz (ATPL).