Montag, 16. November 2020
  91 Antworten
  6.9K mal gesehen
  Abonnieren
Fliegen in Zeiten von Pest & Cholera ....
vor etwa 4 Jahren
·
#3835
Hallo Alex

Das wird noch lustig mit den Ausreisebestimmungen aus Wiener Neustadt ab 10.03.2021.

Theoretisch brauchst du einen ANTIGEN Test, wenn du von LOAN wieder das Stadtgebiet von Wr. Neustadt z.B. mit dem Auto verlässt.

Lokalflüge sollten kein Problem sein.... Landungen auf Fremdflugplätzen nur mit Coronatest?

Der für Samstag geplante Ausflug der AOPA nach LOWW wird schwierig. Versammlungsverbot...Coronatest...Maskenpflicht usw.

Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
vor etwa 4 Jahren
·
#3834
Nachdem es ja anscheinend zu "Ausreisebeschränkungen aus Wr. Neustadt" ab dem 10.3.2021 kommt (das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. War wahrscheinlich das letzte Mal davor vermutlich irgendwann zwischen 1939 und 1945 der Fall), frage ich mich eigentlich, wie das das dann mit "Ein- und Ausreise zum und von LOAN" sein wird?


  • Zählt LOAN noch zum Stadtgebiet von Wr. Neustadt?
  • Wenn ja, was passiert, wenn ich "einreise". Darf ich dann auch wieder "ausreisen", oder muss ich erst einen Covid-Test vorweisen, damit ich wieder nach Hause fahren darf?



lG, Alex

vor etwa 4 Jahren
·
#3802
Liebe Freunde

Bevor vorige Woche das neue ZPH 16 herausgekommen ist, hat mir die ACG schriftlich mitgeteilt, dass die ACG keine Terminverlängerungen derzeit gewährt, da das Fliegen ( und da ging es um diverse nichtgewerblicher Schulflüge) derzeit (Stand 01.02.2012 ) sowieso erlaubt ist.

Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
vor etwa 4 Jahren
·
#3800
Liebes Mitgeflügel,

die neue COVID-Verordnung ist heraussen, und wir dürfen uns jedenfalls freuen, dass sie, was die GA betrifft, zumindest unveränderte Bedingungen bietet. Leider wurde verabsäumt, für unsere nicht-gewerblichen FTO´s endlich wieder Erleichterungen bei den Schulflügen zu ermöglichen. Wir haben dem bezughabenden Ministerium jedenfalls seitens der Redaktion unsere Forderung dazu schon mitgeteilt.

Im Newsticker könnt Ihr den aktuellen Verordnungstext in der konsolidierten Fassung nachlesen.

Eure Motorflugredaktion

PS: Es empfiehlt sich, die Vo auszudrucken, und allfälligen, beratunsresistenten Obrigkeiten im Bedarfsfall unter die allerwerteste Nase zu reiben
vor etwa 4 Jahren
·
#3664
Was der 'Aeroclub' so alles empfiehlt, ist, wie schon bei den letzten Malen, aber schon auch ganz prinzipiell für uns absolut irrelevant, maximal von Bedeutung für das Klientel des OeAC, also für UL-Piloten, Segelflieger, Matratzenflieger usw. und m.E. auch teilweise einfach falsch.
Für Vereinsflieger kann es schon eine gewisse Bedeutung haben, wenn der Verein irgendwie mit dem Aeroclub liiert ist und seine Richtlinien danach ausrichtet. Aber offensichtlich stehen diesmal trotz "echtem" Lockdown die Signale für ansteckungstechnisch unbedenkliche Solo- oder Familienflüge allerseits (AOPA, FBL, Aeroclub) auf Go, das wäre für mich eher kein Grund, Gräben zu ziehen.

Das letzte, was wir hier wollen, ist Gräben zu ziehen, nur muss man schon sagen, dass die gesamte Gestion des Aeroclubs seit Beginn der Pandemie teilweise extrem problematisch, und für uns Motorflieger sogar schädlich war. Anscheinend geht das Gold Plating von Verordnungen dort aber jetzt auch noch weiter.

Letztlich von Relevanz für uns ist ausschliesslich der Gesetzestext, dessen Umsetzung durhc die FBL, und allfällige Aussagen der gesetzgebenden und vollziehenden Organe, und eben NICHT die Meinung irgend eines Vereines - so löblich alle Unternehmungen und Bestrebungen der AOPA stets auch waren. Auch unsere Meinung in diesem Medium ist es ja nicht (die 'Blattlinie'). Nur müssen wir hier über mögliche falsche Auslegungen auch konstruktiv diskutieren können, so verstehe ich meinen Beitrag. Wenn jemand einmal etwas aufzeigt, oder eine andere meinung hat, ist das nicht gleich ein Grabenaushub.

LG Axel der Aerotekt

PS: Aeroclubnahe Vereine können sich ja nach Herzenslust selbst geisseln (ich erinnere an den trefflichen Vergleich mit den Flaggelanten :D Uns Motorflieger, die wir beruflich und privat fliegen, geht das aber recht wenig an.
vor etwa 4 Jahren
·
#3663
Was der 'Aeroclub' so alles empfiehlt, ist, wie schon bei den letzten Malen, aber schon auch ganz prinzipiell für uns absolut irrelevant, maximal von Bedeutung für das Klientel des OeAC, also für UL-Piloten, Segelflieger, Matratzenflieger usw. und m.E. auch teilweise einfach falsch.
Für Vereinsflieger kann es schon eine gewisse Bedeutung haben, wenn der Verein irgendwie mit dem Aeroclub liiert ist und seine Richtlinien danach ausrichtet. Aber offensichtlich stehen diesmal trotz "echtem" Lockdown die Signale für ansteckungstechnisch unbedenkliche Solo- oder Familienflüge allerseits (AOPA, FBL, Aeroclub) auf Go, das wäre für mich eher kein Grund, Gräben zu ziehen.
vor etwa 4 Jahren
·
#3662
...Wie schon von der MF-Redaktion angedeutet und auch hot off the press im AOPA-Thread verlautbart, bedeutet der Lockdown diesmal offenbar auch untertags kein Grounding, nur tendenzielle Verschärfungen bei mehreren Leuten im Flieger. Auch die bereits veröffentlichten einschlägigen Empfehlungen des Aeroclub gehen in dieselbe Richtung (auch wenn hier noch auf die Sportstätten verwiesen wird, was laut Verordnung ja keine fliegerische Relevanz mehr hat).


@ Michi und Herbert:
Was der 'Aeroclub' so alles empfiehlt, ist, wie schon bei den letzten Malen, aber schon auch ganz prinzipiell für uns absolut irrelevant, maximal von Bedeutung für das Klientel des OeAC, also für UL-Piloten, Segelflieger, Matratzenflieger usw. und m.E. auch teilweise einfach falsch.

Die Sicht der AOPA Österreich stimmt auch nicht ganz, zumindest mit dem Gesetzestext selbst, aber auch den aktuellen Aussagen der Ministerien, vor allem aber der befragten FBL (diesfalls am Beispiel LOAN) überein, die sich ja letztendlich mit den BH´s und Magistraten über die tatsächliche Anwendung der Vo abgestimmt haben, denn nach diesen ist an und für sich auch der Flug mit nicht zusammenlebenden Zeitgenossen unter Einhaltung der Regeln für die Fahrgemeinschaften zulässig, also gemäß § 4 (1).
Auch ist jegliche Art der Erholung zulässig, nicht nur die psychische, gemäß Z3 lit.a "zur körperlichen und psychischen Erholung" (obwohl das für uns ältere Semester eventuell die wichtigere ist?).
Es ist weiters zu hinterfragen, ob tatsächlich nur Schulungsflüge zur Berufspilotenausbildung zulässig sind, gemäß § 1., (1) Z 4, da wird bestenfalls zu begründen sein, dass der Flug "notwendig" ist, und nicht, wie in der letzten Fassung unaufschieblich, denn das steht nirgendwo, was aber leicht gelingen wird. Nach unserer Interpretation sind sie diesmal daher ebenfalls zulässig, so jedenfalls auch nach allen bisher eingeholten Aussagen unserer Informationsquellen. Dazu muss man ja auch sagen, dass niemandem auf die Stirn geschrieben steht, ob er nicht zB nach dem PPL gleich den CPL weitermacht. Ok, bei älteren Herren, wie mir, wär´s vielleicht unter Anwendung des § 16 ff (Glaubhaftmachung) ein bissl schwierig, das nachzuweisen, aber ich bin eh kein Flugschüler mehr.

Diesmal läuft es offenbar so, wie es beim letzten Mal schon einige Flugplätze (zB LOAV) gehandhabt hatten, nämlich dass es allein die Verantwortung und Entscheidung des Piloten ist, unter welchen Voraussetzunmgen und Bedingungen er den Flug durchführt.

LG Axel der Aerotekt

PS: Ich denke, unsere beharrlichen Interventionen im Vorfeld haben ja vielleicht doch was bewirkt. Ausschlaggebend dürfte dann letztlich der "Kick" durch die allmächtige (v.a. tiroler!) Liftbetreiber-Lobby gewesen sein, auf deren Trittbrett das zu guter letzt so gelungen sein dürfte.
vor etwa 4 Jahren
·
#3661
Hier nochmals der Link zur aktuellen Verordnung.
Die neue Vo. steht seit gestern in den Breaking News (ganz oben auf der Seite) LG Axel der Aerotekt
Deshalb auch das "nochmals" :-)

Wie schon von der MF-Redaktion angedeutet und auch hot off the press im AOPA-Thread verlautbart, bedeutet der Lockdown diesmal offenbar auch untertags kein Grounding, nur tendenzielle Verschärfungen bei mehreren Leuten im Flieger. Auch die bereits veröffentlichten einschlägigen Empfehlungen des Aeroclub gehen in dieselbe Richtung (auch wenn hier noch auf die Sportstätten verwiesen wird, was laut Verordnung ja keine fliegerische Relevanz mehr hat).
vor etwa 4 Jahren
·
#3659
Die neue Verordnung erinnert mich an.......( siehe beigefügtes Bild )

Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
vor etwa 4 Jahren
·
#3658
Hier nochmals der Link zur aktuellen Verordnung.

Die neue Vo. steht seit gestern in den Breaking News (ganz oben auf der Seite)
LG Axel der Aerotekt
vor etwa 4 Jahren
·
#3657
Nach heutiger Auskunft des FBL von LOAN werden auch nach dem 26.12. Flüge mit PP (in LOAN zwei Stunden vorher mindestens requesten!) gehen.

Wir haben es diesmal den Liftbetreibern zu verdanken, dass das Betretungsverbot von Sportstätten im Freien gefallen ist, somit können wir weiterfliegen. Dh, das Mätzchen der regierung mit dem Sportstättenquatsch ist jetzt zum Boomerang geworden. Wie das mit Mitfliegern ist, werden die jeweiligen BH´s bzw. Magistrate vorgeben.

LG Axel der Aerotekt
vor etwa 4 Jahren
·
#3656
Hier nochmals der Link zur aktuellen Verordnung. Mir ist offen gesagt auch mit ohne Sportstättengleichsetzung und -betretungsverbot und §17 kombiniert mit dem Wissen, dass ein Soloflug nicht zum Superspreaderevent werden kann unklar, ob nichtberufliche und "nichtschulische" GA-Flüge dem Gesetz nach jetzt zulässig sind oder nicht.
vor etwa 4 Jahren
·
#3655
Liebes Mitgeflügel,

die heute verlautbarte Covid Vo. bedeutet u.E. nach, dass wir entweder solo, oder mit Hausgenossen fliegen werden dürfen, nicht aber mit jeglichen Mitfliegern. .
Man darf das Haus aus beruflichen Gründen verlassen, oder auch zur körperlichen und seelischen Erholung. Sportstätten im Freien dürfen zwecks Sportausübung ebenfalls betreten werden. Auch zu Ausbildungszwecken, wenn diese mit einzelnen Auszubildenden betrieben werden, also eigentlich auch Flugschülern.

Es wird wohl wieder einmal davon letztlich abhängen, was die FBL mit den unterschiedlichen Auslegungen und Handhabungen der BH‘s und Magistrate anfangen, bzw., sich aufzwingen lassen werden.

LG Eure Motorflugredaktion
vor etwa 4 Jahren
·
#3654
Die veröffentlichte VO gibt's zwar noch nicht, aber schon einen konkreten Entwurf.

Wie schon kolportiert sind einerseits Outdoor-Sportstätten diesmal explizit offen, aber andererseits sind Flugplätze demnach keine Sportplätze mehr. Ob die nichtgeschäftliche GA somit als (erweiterter) "Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Personen gemäß Z3 lit.a zur körperlichen und psychischen Erholung" gilt (und demnach wohl gestattet wäre) oder justament nicht mehr als zulässiger Outdoor-Sport, werden uns die Insider hoffentlich bald wissen lassen. NOTAM gibt's für LOAV derzeit keins, für LOAN nur das mittlerweile übliche PPR und "seit heute" verkürzte Betriebszeiten an den Weihnachtsfeiertagen und zu Silvester.
vor etwa 4 Jahren
·
#3651
Liebes Mitgeflügel,

leider gibt es - aufgrund unserer seit gestern vorgenommenen Recherchen - noch immer keinerlei konkrete und rechtsverbindliche Aussagen, was die künftige totale Ausgangsperre für uns in der allgemeinen Luftfahrt bedeutet. Grosse Sprüche haben wir gestern wieder einmal zur Genüge gehört, aber eine Verordnung gibt es noch immer nicht - wie immer.

Wir können daher nur spekulieren, wie total die totale Ausgangsperre sein wird, ob die uns vollmundig eingeräumte Möglichkeit zur Ausübung von 'Einzelsportarten' im Freien auch uns zu fliegen erlauben wird, und wir die Politik beim eigenen Wort nehmen können, indem wir ihnen die notorische Schubladisierung der Allgemeinen Luftfahrt als 'Sport', und die der Flugplätze als 'Sportstätten' unter die Nase halten können, oder ob man es sich dort auch wieder so richtet, wie´s einem grad ins Zeug passt.

Auch unsere Flugbetriebsleiter, die wir kontaktiert haben, wissen nicht mehr - keine Aussagen seitens der Politik über die Fliegerei (dafür jede Menge über Schilifte)

LG Axel der Aerotekt

PS: Vielleicht sollten wir doch allmählich darüber nachdenken, aus unserer Leidenschaft eine neue Religionsgemeinschaft zu machen, und Flugplätze künftig als Andachtstätten klassifizieren zu lassen. Irgendwie wäre das ja auch gar nicht einmal so weit hergeholt, oder?
Wieder das selbe!
Zuerst wird irgendwas angekündigt, eine Verordnung gibt es dazu natürlich nicht. Dann warten alle im Ungewissen, was das konkret heißen soll. Die Lehrer möcht ich da gar nicht erwähnen, die werden als erste interviewt, aber das geht allen so, und nicht zuletzt den Piloten. Was ist das für eine Arbeitsweise? Mich würde man sofort kündigen, wenn ich so vorgehen würde.

Na ich bin neugierig: Wenn die Schilifte fahren dürfen, und wir nicht fliegen, dann schlag ich einen konzertierten Luftangriff vor!
vor etwa 4 Jahren
·
#3646
Hallo Georg

Wenn in LOAN eine schweizer Maschine landet, egal ob Piper, Cessna oder die doch etwas lauten Bonanzas,dann hört man diese kaum. Warum ? Haben alle einen Zusatzauspuff!

Dann kommen die österreichischen Maschinen mit ihren hundert Jahren alten ausgebrannten Auspufftöpfen, machen gerade bei Inversions Wetterlage,wo quasi eine Schicht wie ein Deckel über Wr. Neustadt liegt, einen deutlichen Krach und wundern sich, dass die sich Leute aufregen.

Sich darauf zu berufen das wäre alles legal, mag ja stimmen, aber es ist weder zeitgemäß noch notwendig und wird immer Anlaß für Ärger geben. Über Airliner die ENROUTE lautlos über uns hinwegfliegen, regt sich ja auch keiner auf.

...und das der Propellerlärm schuld am Lärm sei, gegen den man nichts machen könne, ist auch nur ein Gschichtl. Als die Diamond ihren DA40 Umbau auf Elektroantrieb getestet haben, war dieser Flieger beim Start beinahe lautlos. Trotz 2 Propellern. Das leichte Brummen dieser Propeller war zwar noch immer zu hören, aber in einem Frequenzbereich der nicht wirklich unangenehm oder gar störend wirkte und ab 100 Meter Distanz auch kaum mehr zu hören war.

Ergo: Das Anrainerproblem ist technisch lösbar und wäre zeitgemäß und notwendig....sonst gibt es Ärger bis zum Sankt Nimmerleinstag. Ausgetüftelte Platzrundenverfahren genau einzuhalten und mit weniger Gas zu fliegen ist zwar auch ein Lösungsansatz, aber langfristig der falsche oder zumindestens ein nicht befriedigender zumindestens aus der subjektiven Sicht der Anrainer. Ich bin selbst Anrainer in Wr. Neustadt und ja, viele Flieger machen einen ordentlichen Krach.

Eine Katana ist schon heute sehr leise und wäre mit einer geeigneten Auspuffanlage noch leiser. Die Gyrocopter haben alle neben dem originalen Rotaxauspuff noch einen Nachschalldämpfer und klingen am Stand schon fast so leise wie ein Automotor. Leider nicht im Fluge aber ja....geht doch....

PS: Die Fallschirmspringermaschine in LOAN, eine Cessna 182, hat auch einen Zusatzauspuff und ist deutlich leiser als alle andern! Bei Betriebspiste 09 in LOAN verlassen die über Pulverturm und steigen über dem Militärgebiet von Felixdorf ( LOR 2 - Großmittel ) auf ihre gewünschte Flughöhe. Lärmmässig kein Problem trotz Vollgassteigflug.

Der Herr Privatpilot fliegt Vollgas in geringer Höhe unter Einhaltung einer selbst erfundenen Platzrunde ohne Nachzudenken, was er da besser machen könnte, in geringer Höhe mit einem Höllenlärm ( in dieser Höhe ) über die Köpfe der im Garten liegenden Anrainer. Mich wundert es in keinster Weise, dass die sich aufregen.
PPS: Über den dauernd irgendwo fliegenden ÖAMTC Hubschrauber, der noch NIE eine veröffentlichte Platzrunde geflogen ist, regt sich auch keiner oder nur sehr wenige auf. Der fliegt nämlich mit System und Hirn und weiss was er tut und hat sein Fluggerät im Griff.

Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
vor etwa 4 Jahren
·
#3645
Hallo,
Die 3 Wochen nicht fliegen waren mir völlig egal, noch dazu war das Wetter ja sehr bescheiden. Ich bin aber privat und das bei einem gewerblichen Hintergrund die Sache anders aussieht ist klar. Dort versteht ich auch die Aufregung, zumal die Firmen ha auch vorher nicht gerade im Geld geschwommen sind.

Die große Aufregung hat sich aber bei den Flugplatzanrainern eingestellt. Die sind nun die Ruhe gewöhnt und kennen nun nach dem zweiten lockdown sehr gut den Grad der Lärmerei. Wir kämpfen gerade mit einer Flut an Beschwerden und die Behörde ist auch schon aufmerksam geworden. Rein rechtlich hat sich zwar grundsätzlich nichts geändert, bei der derzeitigen politischen Landschaft kann sich das Blatt aber schnell drehen (siehe Nova Besteuerung).
Ich hoffe, dass da wieder Ruhe einkehrt und ein 3 lockdown zu vermeiden sein wird (persönlich gehe ich aber davon aus, dass wir im Jänner wieder nicht abheben werden)
vor etwa 4 Jahren
·
#3605
naja, wenn alle FFP2 tragen, ist das alles machbar, denke ich
Alle mit FFP2-Maske, nicht mehr reden als unbedingt nötig und soweit möglich für Durchlüftung sorgen bringt das Infektionsrisiko sicher wirksam runter -- wenn das denn hinreichend diszipliniert umgesetzt wird.
vor etwa 4 Jahren
·
#3601
naja, wenn alle FFP2 tragen, ist das alles machbar, denke ich

LG Axel der Aerotekt
Noch keine Antwort derzeit.
Deine Antwort
Du kannst eine Umfrage zu Deinem Beitrag hinzufügen:
Antwort zur Abstimmung
Captcha
Um diese Seite vor unbefugten Zugriffen zu schützen bitten wir Dich den Captcha Code einzugeben.