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[quotePost id="3882"] Ich gestehe, einigermassen enttäuscht zu sein, ich hatte mir wesentlich mehr, und Substanzielleres erhofft. Grüße an alle, bleibts gesund, und in der Luft, der Fliegermichi
Ganz meine Meinung. Die chaotischen Maßnahmen des Hernn Bundeskanzlers nicht nur nachzubeten, sondern noch dazu übertrumpfen zu wollen, ist das Letzte, was wir von den "Interessenvertretungen" brauchen. Wenn ich mit Dritten fliege, und wir haben alle einen PCR-Test, ist das Restrisiko so gut, wie nicht vorhanden, haben alle einen Antigentest, und waren davor mindestens zwei Tage nicht unter Leuten, genauso. Der Antigentest ist genauso treffsicher, wie der PCR-Test, nur mit der Verzögerung der Inkubationszeit. Würde man den verordneten Schwachsinn, keine privaten Tests anzuerkennnen, endlich beenden, würde sich die Anzahl der Testungen schlagartig und exponentiell erhöhen, was dann endlich auch eine wirklich ausreichende Trefferquote bringen würde, anstatt, wie vom Herrn Bundeskanzler verordnet, einen halbherzigen Zickzackkurs zu fahren. Die paar Idioten, die sich das Staberl ins Ohr, oder sonstige Körperöffnungen stecken, anstatt in dei Nase, kann man dann auch locker hinnehmen, denn die würden durch die enorme Zahl der zusätzlichen Testungen hundertmal kompensiert.
Dafür sollte sich eine Interessenvertretung z.B. einmal einsetzen, anstatt unsinnige Empfehlungen mit erhobenem Finger zu veröffentlichen. Ich versteh diese fehlende Sensibilität der Funktionäre überhaupt nicht, angesichts der Empörung ind er Pilotenschaft in den letzten Monaten, wenn derlei von anderen Interessenvertretern anmaßend gefordert wurde.
Und (seit dem letzten Lockdowd) sind alle Flugplätze sehr wohl zum Glück Sportstätten, denn genau unter diesem Titel betreiben wir jetzt völlig legal Flugsport, und müssen uns nicht irgendwelche Ausreden, wie Testflüge usw. einfallen lassen. In welcher Gesetzesänderung soll denn die Aufhebung der bezüglichen Gleichsetzung stehen, bitteschön, wenn man sowas schon behauptet?
Grüße Branco
vor etwa 3 Jahren
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#3883
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Danke für die einschlägigen Antworten; als (um Wertungsfreiheit zumindest bemühte) Randnotiz: damit ist die AOPA in ihrer Empfehlung (wengleich nicht der rechtlichen Info) tendenziell restriktiver als der hierorts vielgeschmähte Aeroclub, der zum verschärften Ost-Lockdown ein "für die Fliegerei ist's wurscht" konstatiert -.... ] stimmen wahrscheinlich eh alle zu, aber dafür muss man sich nicht grounden.
Ich halte ebenfalls die oberlehrerhaften "Empfehlungen" diverser privater Vereine, die sich selbst als "Interessenvertretungen" bezeichnen, für mehr, als entbehrlich. Es stösst mir ziemlich sauer auf, wenn sich schlichte Fliegerkollegen (denn mehr sind sie nicht, auch wenn sie sich immer auf diverse "Kontaktpersonen" berufen - wer, und wo auch immer diese sein mögen, wird uns ja nie mitgeteilt) zu Moralaposteln erheben, die uns "empfehlen", wie wir uns verhalten sollen, und dabei zu allem Überdruss den Gesetzestext, der einzig als relvant zu bezeichnen ist, mit einem "Goldplating" versehen, und masslos übers Ziel schiessen, ohne offenbar darüber nachgedacht zu haben, was eigentlich Sinn ihrer selbstgewählten Aufgabe ist, nämlich eigentlich unsere Interessen zu vertreten, und nicht uns zu dirziplinieren. Ich glaub, dass wir als Piloten selbst dazu im Stande sind, entscheiden zu können, wann, und mit wem wir fliegen, ohne Gesetze zu übertreten.
Ansonsten hört man von diesen "Interessenvertretungen" hier aber recht wenig. Ich gestehe, einigermassen enttäuscht zu sein, ich hatte mir wesentlich mehr, und Substanzielleres erhofft.
Grüße an alle, bleibts gesund, und in der Luft,
der Fliegermichi
Fliegermichi
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Danke für die einschlägigen Antworten; als (um Wertungsfreiheit zumindest bemühte) Randnotiz: damit ist die AOPA in ihrer Empfehlung (wengleich nicht der rechtlichen Info) tendenziell restriktiver als der hierorts vielgeschmähte Aeroclub, der zum verschärften Ost-Lockdown ein "für die Fliegerei ist's wurscht" konstatiert (und auch, dass Flughäfen und Flugfelder diesbezüglich nicht mehr unter Sportstätten fallen).
Ansonsten habe ich auf die Schnelle nur von einem in LOAV ansässigen Verein eine Info dazu auf der Homepage gefunden:
Ansonsten habe ich auf die Schnelle nur von einem in LOAV ansässigen Verein eine Info dazu auf der Homepage gefunden:
In Abweichung zum untenstehenden Text sind entsprechend der 6. Novelle zur 4. COVID-Schutzmaßnahmenverordnung ab 1. April 2021 bis (zumindest) 11. April Alleinflüge (auch mit Nahestehenden im Sinne der Verordnung) möglich. Flüge mit Haushaltsfremden bedürfen allerdings einer beruflichen Notwendigkeit, diese ist dem Vorstand vorab mitzuteilen. Schulungen und Einweisungen werden bis (vorerst) 11.4. ausgesetzt. Dies erfolgt in Absprache mit unseren Verbänden und dem Flugplatz.Meine persönliche Sichtweise ist ganz ähnlich gelagert: bei konsequenter Kontaktvermeidung (also kein inniges Hangarplauscherl o.ä., auch nicht vor dem Hangar) sehe ich kein Infektionsrisiko, aber zu Fremden würde ich derzeit auch nicht ins Flugzeug steigen (obwohl: wenn beide getestet und maskiert, ist das wohl auch nicht als verantwortungslos zu bezeichnen). Dem AOPA-Statement "Ein Cluster im Bereich der GA ist das Letzte, was wir gebrauchen können!" stimmen wahrscheinlich eh alle zu, aber dafür muss man sich nicht grounden.
vor etwa 3 Jahren
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#3881
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Schöne Grüße von 2 Bekannten, die sich frisch getestet im Freien getroffen haben und jetzt beide Corona haben.
Danke, schöne Grüße zurück.
LG Axel der Aerotekt
PS: Vielleicht sollten sie sich künftig an die trivialen Vorsichtsmaßnahmen halten? Nur so eine Idee. Aber egal, wie´s ausgeht, die beiden sind sowieso aus dem Schneider .....
vor etwa 3 Jahren
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#3880
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Schöne Grüße von 2 Bekannten, die sich frisch getestet im Freien getroffen haben und jetzt beide Corona haben.
vor etwa 3 Jahren
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#3877
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Zumindest haben wir als AOPA Austria eine Empfehlung veröffentlicht: https://www.aopa.at/?p=103506Die östlich-österliche verordnete Ruhe ist ja nunmehr... Schulungsflüge o.ä. hingegen nicht.
Hallo Herbert,
wir sehen das in einem, jedoch entscheidenden Punkt anders, als die Aopa:
Wir haben uns in den letzten Tagen wieder einmal damit auseinandergesetzt, und Informationen bei den Entscheidungsträgern eingeholt, und vor allem erst gestern ein entscheidendes Gespräch mit dem FBL von LOAN gehabt. Seitens des Flugplatzes gibt es keine Einschränkungen! Jeder Pilot hat selbst die Verantwortung, unter welchem Titel, und mit welchen Mitfliegern er in die Luft geht. De facto ist es ohnehin kaum möglich, dass am Betriebsgelände selbst irgendwelche Kontrollen durchgeführt werden. Auch wenn sich einzelne Flugplätze davon distanziert haben, Sportstätten zu sein, so gilt doch die während des letzten Lockdowns schon publizierte Rechtsauffassung der Behörde - so kurios sie sein mag - dass alle Flugplätze Sportstätten sind, sogar die Flughäfen! Soweit zum pragmatischen Teil.
Was den rechtlichen Teil angeht, ist ausschliesslich der Gesetzestext relevant. Es geht u.E. hier auch nicht schon wieder darum 'Empfehlungen' abzugeben, egal, aus welcher Quelle sie kommen mögen. Damit haben wir während der vergangenen Lockdowns die schlechtesten Erfahrungen gemacht, wie wir alle wissen.
Liest man die Vo, bzw. die Veröffentlichung des Sozialministers Informationen-zum-Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen
dann findet man unter den für Ostösterreich geltenden Ausnahmen zur Ausgangssperre (von der Regierung euphemistisch mit der Bezeichnung 'Osterruhe' verbrämt) folgende, abseits der unstrittigen, alleine, oder mit den notorischen Bezugspersonen erlaubten Tätigkeiten im Freien (also auch von Flügen) auch, und vor allem folgende, die sich auf einen erweiterten Personenkreis beziehen:
'Bei Zusammenkünften gilt die 1+1-Regel sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien: 1 Haushalt darf sich mit maximal 1 Einzelperson (Angehörige oder Angehöriger bzw. enge Bezugsperson) treffen.'
...
'Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin auch von Hobbysportlerinnen und -sportler betreten werden, indoor nicht. Es gilt aber auch hier die 1+1-Regel: maximal 1 Haushalt und eine 1 Einzelperson.'
...
'Die Regelungen für die weiteren Bundesländer ändern sich vorerst nicht. Eine Verschärfung der Maßnahmen ist aber, abhängig von der Entwicklung der epidemiologischen Lage, möglich. Derzeit ist in den weiteren Bundesländern die Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr in Kraft.'
Daraus ist u.A. nach zu folgern:
Private oder geschäftliche Flüge, die wir als Piloten durchführen, können mit einer Einezlperson aus einem anderen Haushalt, oder auch mit mehreren erfolgen, sofern alle ausser uns diesem anderen Haushalt angehören.
Flugplätze ausserhalb W/N/B sind unter den bisherigen Bedingungen anfliegbar (Achtung! Die 'Ausreisebestimmungen' gelten aber weiterhin, bis zu deren Ausserkraftsetzungsdaten)
Ein Flugleher oder eine Fluglehrerin darf mit einem Flugschüler einen Flug daher auch durchführen, da dies der obigen '1+1' - Regel entspricht. Explizit ist aus keinen, aktuell geltenden Vo explizit abzuleiten, dass solche Flüge nicht stattfinden dürfen. Wie man einen solchen Flug (ex post) dann betitelt, ob gemeinsame Ausübung des Flugsports oder als Schulflug, das bleibt der Phantasie der Piloten überlassen. Aber es wird wohl kaum jemand die Logbücher kontrollieren ... De facto herrschen jedenfalls bei derartigen Flügen exakt die gleichen Bedingungen, was das Infektionsrisiko angeht, wie bei den anderen erlaubten Flügen in der GA. Fliegen wir aus W/N/B raus, und landen zB in der schönen Steiermark, gelten die bisherigen Regeln (siehe 'Ausreisebestimmungen') natürlich weiterhin.
LG Axel der Aerotekt
PS: Eine Empfehlung darf ich doch noch aussprechen: Auch wenn wir während des Lockdowns weiterhin fliegen, und das auch mit Dritten tun dürfen, ist es eine sehr gute Idee, sich vor JEDEM Flug zu testen. Den Spass ist es allemal wert, und einfach grundvernünftig, damit die horrenden Infektionszahlen, die allein duche mangelnde Disziplin entstanden sind, auf ein verkraftbares Maß heruntergeholt werden können.
vor etwa 3 Jahren
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#3876
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Schade, das man keine Links mehr anhängen kann. Die sind wenigstens ganz geblieben.
Noch ein Versuch: https://www.aopa.at/?p=103506
Noch ein Versuch: https://www.aopa.at/?p=103506
vor etwa 3 Jahren
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#3875
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Die östlich-österliche verordnete Ruhe ist ja nunmehr verschriftlicht. Hat schon irgendjemand (halbwegs) verbindliche Aussagen/Kenntnisse, was das für etwaige Flugvorhaben in dieser Zeit bedeutet? Für mich liest sich das analog zur Lage Ende Dezember(?): GA-Flüge (allein oder mit haushaltseigenen Personen) samt Flugplatzan- und -abfahrt fallen unter erholsamen Aufenthalt im Freien und wären somit legal, "nichtberufliche" Schulungsflüge o.ä. hingegen nicht.
Zumindest haben wir als AOPA Austria eine Empfehlung veröffentlicht:
https://www.aopa.at/?p=103506
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Die östlich-österliche verordnete Ruhe ist ja nunmehr verschriftlicht. Hat schon irgendjemand (halbwegs) verbindliche Aussagen/Kenntnisse, was das für etwaige Flugvorhaben in dieser Zeit bedeutet? Für mich liest sich das analog zur Lage Ende Dezember(?): GA-Flüge (allein oder mit haushaltseigenen Personen) samt Flugplatzan- und -abfahrt fallen unter erholsamen Aufenthalt im Freien und wären somit legal, "nichtberufliche" Schulungsflüge o.ä. hingegen nicht.
vor etwa 3 Jahren
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#3848
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[quotePost id="3847"]Hallo Axel Private Tests sind schön und gut. Wenn du aber legal nach dem Fliegen wieder aus Wr. Neustadt abreisen möchtest, dann brauchst du einen offiziellen Test von einer der TESTSTRASSEN, der nicht älter als 48 Stunden ist. Der Test muss natürlich nicht in Wr. Neustadt gemacht werden. Private CODIV 19 Tests zählen nicht. PS: Testzertifikate sind QR Code gesichert und können jederzeit ONLINE auf ECHTHEIT überprüft werden. Peter Schmidt http://www.trytofly.at [/quotePost]
Peter, danke, aber das ist mir keineswegs neu.
Ich fürchte, ich habe mich nicht klar genug ausgedrückt. Also noch einmal:
Hier geht es nicht darum, was LEGAL ist, oder nicht, sondern darum, was einen SINN macht, und was nicht.
Daher finde ich es sinnvoll, dass wir uns bzw. einander selbst testen, und nicht uns und unsere Mitflieger vor jedem Flug in eine Teststrasse qüälen (zB unter tw. elendslangem Anstellen, wie am Wochenende in den Medien berichtet), sondern uns LEGAL und unter (zugegeben sehr extensiver) Ausnutzung des exterritorialen Hangars in LOAN und AUSSERHALB der überwachten Zonen in unsere Flieger begeben. Es macht Sinn, es ist sicher, und es ist legal.
So what?
LG Axel der Aerotekt
Peter, danke, aber das ist mir keineswegs neu.
Ich fürchte, ich habe mich nicht klar genug ausgedrückt. Also noch einmal:
Hier geht es nicht darum, was LEGAL ist, oder nicht, sondern darum, was einen SINN macht, und was nicht.
Daher finde ich es sinnvoll, dass wir uns bzw. einander selbst testen, und nicht uns und unsere Mitflieger vor jedem Flug in eine Teststrasse qüälen (zB unter tw. elendslangem Anstellen, wie am Wochenende in den Medien berichtet), sondern uns LEGAL und unter (zugegeben sehr extensiver) Ausnutzung des exterritorialen Hangars in LOAN und AUSSERHALB der überwachten Zonen in unsere Flieger begeben. Es macht Sinn, es ist sicher, und es ist legal.
So what?
LG Axel der Aerotekt
vor etwa 3 Jahren
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#3847
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Hallo Axel
Private Tests sind schön und gut. Wenn du aber legal nach dem Fliegen wieder aus Wr. Neustadt abreisen möchtest, dann brauchst du einen offiziellen Test von einer der TESTSTRASSEN, der nicht älter als 48 Stunden ist. Der Test muss natürlich nicht in Wr. Neustadt gemacht werden. Private CODIV 19 Tests zählen nicht.
PS: Testzertifikate sind QR Code gesichert und können jederzeit ONLINE auf ECHTHEIT überprüft werden.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
Private Tests sind schön und gut. Wenn du aber legal nach dem Fliegen wieder aus Wr. Neustadt abreisen möchtest, dann brauchst du einen offiziellen Test von einer der TESTSTRASSEN, der nicht älter als 48 Stunden ist. Der Test muss natürlich nicht in Wr. Neustadt gemacht werden. Private CODIV 19 Tests zählen nicht.
PS: Testzertifikate sind QR Code gesichert und können jederzeit ONLINE auf ECHTHEIT überprüft werden.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
vor etwa 3 Jahren
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#3846
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... Natürlich kann man sich mit ein paar Tricks und weil die Polizei nicht überall steht, diesen Kontrollen entziehen, aber im Sinne der Sache sollte man dies NICHT tun. Da du für jeden Flug ab LOAN eine PPR Genehmigung brauchst, wird in dieser Genehmigung auch darauf hingewiesen. Peter Schmidt http://www.trytofly.at
Es geht nicht darum, sich um die Tests zu drücken, wir testen zB vor JEDEM Flug uns uns unsere PAXe, es geht lediglich darum, dass wir es als unnötig empfinden, sich in Teststraßen zu zwängen, wenn man das genauso selbst machen kann. Einem Piloten ist es wohl jedenfalls zuzutrauen, dass er das zusammenbringt, wogegen die Forderung, dass das ausschliesslich medizinisches (!) Personal machen darf, völlig überzogen ist, und an der Realität vorbeigeht. Was stelen sich der Herr Bundeskanzler und der Herr Gesundheitsminister vor? Dass die Österreicher nicht wissen, in welche Körperöffnung man das Staberl steckt? Würde man es den Untertanen erlauben, sich selbst (zwangsbefreiend) zu testen, würde man damit die erwünschte Zahl der Tests in gewaltige Höhen katapultieren, und DAS wäre dann der Erfolg, den wir in der Pandemie wirklich brauchen.
Aber die Sichtweise solcher Politiker hat sich sein Metternich´s Zeiten offensichtlich keinen Milimeter bewegt....
LG Axel der Aerotekt
PS: Die paar Idioten, die es immer gibt, und die wirklich nicht verstehen, wie man einen Schnelltest macht, führten natürlich zu vereinzelten Falschergebnissen, aber gemessen an der Masse der Ergebnisse wäre das wohl leicht verschmerzbar. Dabei wäre als Nebeneffekt eventuell auch schnell feststellbar, wer besser keinen Führerschein haben, und nicht zur Wahl gehen darf

vor etwa 3 Jahren
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#3845
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Liebe Freunde
Wer aus Wr. Neustadt seit 10.03.2021 ausreist, braucht einen NEGATIVEN COVID 19 Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Fragen dazu gibt es hier: https://www.wiener-neustadt.at/de/stadt/aktuelles-detail/ausreisetestungen-faq
Piloten empfehle ich einen Test in ausgedruckter Form mitzuführen, damit es bei den Polizeikontrollen an den Stadtausfahrten keine Probleme gibt.
Wer keinen Test hat, kann das im Bereich des Flugplatzes relativ rasch in der ARENA NOVA machen. Dort gibt es fast nie einen Stau, professionelle Tester und 10 Teststrassen. Beanspruchte Zeit: 10 Minuten.
Ebenfalls kann man einen Test oberhalb des Flugplatzes in einem leicht erkennbaren Container beim Shopping Center Nord machen.
Hast du keinen Test und die Polizei hält dich auf, dann sag einfach ich bin auf der Fahrt zur Teststation x,y..... Das wird akzeptiert und du hast keine weiteren Probleme.
Natürlich kann man sich mit ein paar Tricks und weil die Polizei nicht überall steht, diesen Kontrollen entziehen, aber im Sinne der Sache sollte man dies NICHT tun.
Da du für jeden Flug ab LOAN eine PPR Genehmigung brauchst, wird in dieser Genehmigung auch darauf hingewiesen.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
Wer aus Wr. Neustadt seit 10.03.2021 ausreist, braucht einen NEGATIVEN COVID 19 Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Fragen dazu gibt es hier: https://www.wiener-neustadt.at/de/stadt/aktuelles-detail/ausreisetestungen-faq
Piloten empfehle ich einen Test in ausgedruckter Form mitzuführen, damit es bei den Polizeikontrollen an den Stadtausfahrten keine Probleme gibt.
Wer keinen Test hat, kann das im Bereich des Flugplatzes relativ rasch in der ARENA NOVA machen. Dort gibt es fast nie einen Stau, professionelle Tester und 10 Teststrassen. Beanspruchte Zeit: 10 Minuten.
Ebenfalls kann man einen Test oberhalb des Flugplatzes in einem leicht erkennbaren Container beim Shopping Center Nord machen.
Hast du keinen Test und die Polizei hält dich auf, dann sag einfach ich bin auf der Fahrt zur Teststation x,y..... Das wird akzeptiert und du hast keine weiteren Probleme.
Natürlich kann man sich mit ein paar Tricks und weil die Polizei nicht überall steht, diesen Kontrollen entziehen, aber im Sinne der Sache sollte man dies NICHT tun.
Da du für jeden Flug ab LOAN eine PPR Genehmigung brauchst, wird in dieser Genehmigung auch darauf hingewiesen.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
vor etwa 4 Jahren
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#3844
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Roma locuta, causa finita.[/quotePost]
Geschätztes Mitgeflügel,
der Vorstand des SFCA, als Miteigentümer des Flugplatzes und Eigentümer des zur Gänze in Theresienfeld liegenden Amme Luther Seck - Hangars, teilt uns gestern Abend Erfreuliches mit: Es gibt keinerlei Behinderungen oder Restriktionen bei Betraten oder Befahren des Platzes, sowie dem nachfolgenden Verlassen dieser Bereiche!
"Liebe Fliegerkollegen,
aufgrund der hohen und steigenden COVID19-Inzidenzzahlen in Wiener Neustadt wurde offiziell bekannt gegeben, dass beginnend mit Mittwoch den 10.03.2021, für Wiener Neustadt ein negativer COVID19-Anigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, notwendig ist.
Dies gilt für Wr.Neustadt und nicht für die angrenzenden Gemeinden.
Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Zu-und Abfahrt zum SFCA ohne jegliche Überprüfung und Problematik von statten geht.
Achtung: Die Stadtgrenze beginnt bei unserem Kreisverkehr(Jet-Tankstelle), gleich nach der südlichen Kreisverkehrsausfahrt.
In Anbetracht der, leider wieder steigenden COVID-Zahlen, ersuche ich um Einhaltung, der seitens des Gesetzgebers und der Interessensvertretungen publizierten Abstands- und Maskenregeln, in den geschlossenen Räumen.
Wir werden, sobald uns neue Reglungen bekannt werden sollten, diese mit euch teilen.
Der Flugbetrieb in LOAN zeigt keinerlei Einschränkungen - deinem nächsten Flug steht daher nichts entgegen.
In diesem Zusammenhang dürfen wir noch einmal, auf unsere kürzlich erweiterte, attraktive Flotte hinweisen (D-EGUB eine Katana 100PS und D-MWJH eine C42 UL).
Mit den besten Fliegergrüße und Xsund bleiben
Der SFCA-Vorstand
...denn nur Fliegen ist schöner..."
Eure Motorflugredaktion
vor etwa 4 Jahren
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#3841
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Liebe Motorflugredaktion Eine kleine Spitzfindigkeit nur so zum Spaß:Wo ein Vorteil, da auch ein Nachteil. Da der SFCA Hangar in LOAN zu Theresienfeld gehört, bist du noch nicht in Wr. Neustadt eingereist ... Man sieht aber zu was uns die ganze Juristerei und Verordnungswut bringen kann. Peter Schmidt http://www.trytofly.at
Liebes Mitgeflügel,
wie unser Krisenberichterstatter Christian R. heute aus LOAN berichtet, werden derzeit lediglich die Ausfallstrassen aus Wiener Neustadt kontrolliert, und das auch lediglich von der wackeren Polizei, nicht vom Bundesheer, das lediglich bei den Teststrassen hilft, und angeblich auch niemanden auf der Flucht erschiesst. Die LKW´s mit aufgepflanzten MG´s im gestrigen Video waren für anderweitige Verwendungen gedacht. Die Zu- und Abfahrten, jedenfalls zum nördlichen Teil des Platzes (Wienerstraße) einschliesslich Zufahrt zum Vorfeld des Amme Luther Seck - Hangars, sollen ungehindert benützbar sein.
LG Axel der Aerotekt
PS: Um das von Peter beschriebene Dilemma mit dem Grenzverlauf und -übertritt zu lösten, habe ich mich entschlossen, kraft der mir von der Vorsehung verliehenen Autorität, was durch das Fehlen abstehender Ohren auch von jedermann als äusseres Zeichen erkannt werden kann, und in meiner unendlichen Weisheit und Güte für das Menschengeschlecht zu verfügen, dass fürderhin der gesamte Flugplatzbereich als exterritoriales, himmlisches Gebiet anzusehen ist, und seine Bewegungsflächen, Hangars und sonstigen Einrichtungen für alle Zeit und Ewigkeit als Heiliger Boden anzusehen sind, der nicht durch Schergen jedweder Art entweiht werden darf, denen ansonsten ewige Verdammnis zuteil werden würde.
Roma locuta, causa finita.
vor etwa 4 Jahren
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#3839
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Liebe Motorflugredaktion
Eine kleine Spitzfindigkeit nur so zum Spaß:
Wo ein Vorteil, da auch ein Nachteil. Da der SFCA Hangar in LOAN zu Theresienfeld gehört, bist du noch nicht in Wr. Neustadt eingereist und brauchst zuerst einmal keinen COVID 19 Test, wenn du dorthin fährst und ausserhalb des Stadtgebietes parkst. Jetzt schnell über den Zaun in die SFCA Halle geklettert und du bist noch in Theresienfeld.
Solltest du aber deinen Fuß vor die Halle in südlicher Richtung setzen, dann bist du in Wiener Neustadt eingereist und brauchst um wieder in die Halle zu gehen einen negativen Covid 19 Test. Auch ohne zu fliegen.
Falls du aber fliegen gehst, dann bist du in dem Moment wo du Richtung Piste rollst in Wiener Neustadt eingereist und benötigst nach dem Fluge, wenn du deinen Flieger wieder in den Hangar abstellen möchtest, bereits beim Betreten des SFCA Hangars eine negativen Corona Test.
Solltest du jetzt wieder zu deinem Auto gehen, welches ja in Theresienfeld parkt, dann könntest du dich ahnungslos stellen und so tun, als ob du nie in Wiener Neustadt gewesen wärest und dich einem eventuellen Corona Test durch die an der Stadtgrenze lauernde Bundespolizei entziehen.
Wenn du jetzt bei deiner Fahrt zur Autobahnauffahrt in Wöllersdorf das Stadtgebiet von Wr. Neustadt kreuzst bist du lediglich auf der Durchreise und benötigst ebenfalls keinen Coronatest.
Jetzt könnte es sogar von Vorteil sein, wenn dein Flugzeug nicht im SFCA Hangar steht, denn bei einem Lokalflug eines auf Wr. Neustädter Seite geparkten Flugzeuges hast du ja theoretisch das Stadtgebiet nie verlassen und brauchst auch keinen Corona Test.
Man erkennt also, dass OHNE CORONATEST die Benutzung eines Flugzeuges, welches im SFCA abgestellt ist, illegal sein kann.
PS: Das habe ich nur zum Spaß geschrieben und sollte nicht ernst genommen werden. Man sieht aber zu was uns die ganze Juristerei und Verordnungswut bringen kann.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
Eine kleine Spitzfindigkeit nur so zum Spaß:

Wo ein Vorteil, da auch ein Nachteil. Da der SFCA Hangar in LOAN zu Theresienfeld gehört, bist du noch nicht in Wr. Neustadt eingereist und brauchst zuerst einmal keinen COVID 19 Test, wenn du dorthin fährst und ausserhalb des Stadtgebietes parkst. Jetzt schnell über den Zaun in die SFCA Halle geklettert und du bist noch in Theresienfeld.
Solltest du aber deinen Fuß vor die Halle in südlicher Richtung setzen, dann bist du in Wiener Neustadt eingereist und brauchst um wieder in die Halle zu gehen einen negativen Covid 19 Test. Auch ohne zu fliegen.
Falls du aber fliegen gehst, dann bist du in dem Moment wo du Richtung Piste rollst in Wiener Neustadt eingereist und benötigst nach dem Fluge, wenn du deinen Flieger wieder in den Hangar abstellen möchtest, bereits beim Betreten des SFCA Hangars eine negativen Corona Test.
Solltest du jetzt wieder zu deinem Auto gehen, welches ja in Theresienfeld parkt, dann könntest du dich ahnungslos stellen und so tun, als ob du nie in Wiener Neustadt gewesen wärest und dich einem eventuellen Corona Test durch die an der Stadtgrenze lauernde Bundespolizei entziehen.
Wenn du jetzt bei deiner Fahrt zur Autobahnauffahrt in Wöllersdorf das Stadtgebiet von Wr. Neustadt kreuzst bist du lediglich auf der Durchreise und benötigst ebenfalls keinen Coronatest.
Jetzt könnte es sogar von Vorteil sein, wenn dein Flugzeug nicht im SFCA Hangar steht, denn bei einem Lokalflug eines auf Wr. Neustädter Seite geparkten Flugzeuges hast du ja theoretisch das Stadtgebiet nie verlassen und brauchst auch keinen Corona Test.
Man erkennt also, dass OHNE CORONATEST die Benutzung eines Flugzeuges, welches im SFCA abgestellt ist, illegal sein kann.

PS: Das habe ich nur zum Spaß geschrieben und sollte nicht ernst genommen werden. Man sieht aber zu was uns die ganze Juristerei und Verordnungswut bringen kann.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
Anhänge
vor etwa 4 Jahren
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#3838
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Liebe Freunde 1. Wer ab heute 10.03.2021 das Stadtgebiet von Wr. Neustadt verlässt, braucht einen negativen CORONA Test. ..........alles sehr kompliziert.... Peter Schmidt http://www.trytofly.at
Liebes Mitgeflügel,
wie unser Niederösterreichischer Auslandskorrespondent Knuth Glass soeben berichtet, ist trotz massivem Grenzschutzaufgebot in Wiener Neudstadt die Zufahrt zum Nordteil des Flugplatzes (der Sportstätte LOAN) nach wie vor ungehindert möglich.
Wir erwarten weitere Berichte aus dem Kriegsgebiet, und werden Euch am Laufenden halten
LG Eure Motorflugredaktion
PS: Die Videoreportage könnt Ihr auf Telegram sehen https://t.me/motorflug_newsgroup/5767
vor etwa 4 Jahren
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#3837
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Liebe Freunde
1. Wer ab heute 10.03.2021 das Stadtgebiet von Wr. Neustadt verlässt, braucht einen negativen CORONA Test. (siehe Verordnung )
Dabei ist doch völlig egal ob mit Auto, Fahrrad, Flugzeug, Eisenbahn oder Rollator.
2. Wer auf einem Fremdflugplatz landet hat eindeutig das Stadtgebiet verlassen.
3. Wenn sich mehr als 4 im Hangar oder auf dem Vorfeld treffen, kann es Strafen geben. Das gilt für ganz Österreich.
4. Bis die Inzidenz in Wr. Neustadt, die derzeit über 500 liegt, wieder unter 200 geht, kann Monate dauern.
5. In LOAN haben alle unsichtbare FFP2 Masken auf...... usw.usw.
Diesem Wahnsinn ist nichts mehr hinzuzufügen. Theoretisch könnte das alles kontrolliert werden!
PS: Ich wiederhole meine Bedenken. AOPA Ausflug am kommenden Samstag nach LOWW, wenn nicht offiziell als VERANSTALTUNG angemeldet und genehmigt, ist illegal. Corona Test, Maskenpflicht, Anzahl der Teilnehmer....Veranstaltungs- und Versammlungsverbot.......alles sehr kompliziert....
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
1. Wer ab heute 10.03.2021 das Stadtgebiet von Wr. Neustadt verlässt, braucht einen negativen CORONA Test. (siehe Verordnung )
Dabei ist doch völlig egal ob mit Auto, Fahrrad, Flugzeug, Eisenbahn oder Rollator.
2. Wer auf einem Fremdflugplatz landet hat eindeutig das Stadtgebiet verlassen.
3. Wenn sich mehr als 4 im Hangar oder auf dem Vorfeld treffen, kann es Strafen geben. Das gilt für ganz Österreich.
4. Bis die Inzidenz in Wr. Neustadt, die derzeit über 500 liegt, wieder unter 200 geht, kann Monate dauern.
5. In LOAN haben alle unsichtbare FFP2 Masken auf...... usw.usw.
Diesem Wahnsinn ist nichts mehr hinzuzufügen. Theoretisch könnte das alles kontrolliert werden!
PS: Ich wiederhole meine Bedenken. AOPA Ausflug am kommenden Samstag nach LOWW, wenn nicht offiziell als VERANSTALTUNG angemeldet und genehmigt, ist illegal. Corona Test, Maskenpflicht, Anzahl der Teilnehmer....Veranstaltungs- und Versammlungsverbot.......alles sehr kompliziert....
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
vor etwa 4 Jahren
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#3836
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Hallo Alex Das wird noch lustig mit den Ausreisebestimmungen aus Wiener Neustadt ab 10.03.2021. Theoretisch brauchst du einen ANTIGEN Test, wenn du von LOAN wieder das Stadtgebiet von Wr. Neustadt z.B. mit dem Auto verlässt. .....
Das scheint nach meinen heutigen Informationen etwas komplexer zu sein.
Der nördliche Teil des Flugplatzes liegt nämlich nicht in Wiener Neustadt! Vielmehr liegt er in Theresienfeld. Die Gemeindegrenze verläuft exakt vor dem Amme Luther Seck - Hangar.
Das bedeutet streng genommen, dass alle, die das Betriebsgelände von der Wienerstrasse aus betreten, ausserhalb des eisernen Vorhanges bleiben. Genau genommen müsste also unser wackeres Bundesheer etliche Soldaten genau vor diesem Hangar postieren, damit nicht etwa freilaufende Piloten vom südlichen Teil in den nördlichen (in die Freihet) flüchten, und riskieren, auf der Flucht erschossen zu werden. Unsere Kollegen, die andererseits im Gemeindegebiet von Wr. Neustadt wohnen, können aber ungehindert vom südlichen Teil her eindringen, um dann -so obiges Szenario nicht Wirklichkeit werden sollte - heimlich in den Amme Luther Seck - Hangar zu verschwinden, sich einiger Aeroplane zu bemächtigen, und unerkannt zu entschweben, um das (den?) Virus in alle Himmelsrichtungen zu verbreiten!
LG Axel der Aerotekt
PS: Bei deren Ausfug über das Stadtgebiet wird sich ihenn allerdings das einzigartige Schauspiel bieten, wie Legionen verzweifelter Rekruten versuchen, täglich annähernd vierundzwanzigtausend ausreisewillige Zeitgenossen einzufangen und zu kontrollieren ....
Das bisher wohl herausragendste Beispiel bis in letzte Konsequenz durchtachter Pandemie-Strategien unserer hochgeschätzten Bundesregierung.....
PPS: Ich bin ja sehr für die Förderung der Jugend. Aber eventuell wäre überlegenswert, rein zur Abwechslung doch wieder einem Erwachsenen die Führung der Bundesregierung zu überantworten?
Noch keine Antwort derzeit.