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Liebe Freunde
Dieses Email hat meine Flugschule heute bekommen. Da ich gute Laune habe, möchte ich die Entscheidung der EASA nicht näher kommentieren.
Über meinen Witz, was bedeutet EU ( = Europas Untergang ) lacht auch schon niemand mehr.
Also nicht wundern oder ärgern und lieber einen lustigen Song hören: http://www.trytofly.at/coronasong
LG
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
www.trytofly.at/bilder/spock.jpg
*********************************************************************************************************************
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit müssen wir mitteilen, dass der Prüfungsleitfaden der Austro Control die Verwendung von digitalen Flugcomputern (z.B. ASA CX-3) für alle ECQB-basierten Prüfungen unter unserer Verantwortung ab dem 1. Dezember 2020 verbieten muss.
Diese Entscheidung beruht auf der Ablehnung unserer AMC-Vorlage durch die EASA in dieser Angelegenheit. Wir wurden von der EASA darüber informiert, dass unser Vorschlag für ein Alternatives AMC, das digitale Flugcomputer zulässt, nach ihrem Verständnis auf eine Nichteinhaltung von ARA.FCL.300, FCL.310, FCL.410.A, (b), FCL.515, (b) und FCL.615, (b) hindeutet und nicht im Einklang mit den AMCs über Prüfungsverfahren für ECQB-basierte Prüfungen steht. Die Verwendung erlaubt es, der Meinung von EASA nach, einem Kandidaten auch nicht, nachzuweisen, dass er die relevanten Lernziele beherrscht hat.
AMC1 ARA.FCL.300 gestattet unter Punkt (g)(1) die Verwendung "eines wissenschaftlichen, nicht programmierbaren, nicht alphanumerischen Rechners ohne spezifische Luftfahrtfunktionen" und unter Punkt (i) heißt es: "Mit Ausnahme der oben genannten Geräte sollten die Bewerber während der Prüfung(en) keine elektronischen Geräte verwenden".
Daher müssen wir die Verwendung aller digitalen Flugrechner in allen unseren Prüfungszentren ab dem 1. Dezember 2020 bis auf weiteres untersagen.
Bitte seien Sie informiert, dass wir die Diskussion mit der EASA weiterverfolgen und versuchen werden, auf der Grundlage der folgenden Argumentation eine Änderung des entsprechenden AMC zu erreichen:
Aus unserer Sicht gibt es keinen Unterschied zur Zulassung eines E6B, da es sich hierbei ebenfalls um einen Flugzeugrechner handelt. Die Verwendung eines Rechenschiebers anstelle eines modernen Rechners entspricht jedoch nicht der heutigen Arbeitsweise der Piloten, weshalb wir der Meinung sind, dass die Zulassung eines solchen Rechners einen positiven Einfluss auf die Studenten hätte, da sie nach den Prüfungen nie wieder einen E6B verwenden werden. Das ist so, als würde man während der praktischen Ausbildung mit einem Sextanten navigieren, nur um später zu lernen, dass es GNSS gibt.
Vergleicht man die methodische Effektivität der Ausbildung zwischen einem Rechenschieber und einem elektronischen Rechner, die dazu dient, ein tieferes Verständnis über trigonometrische Zusammenhänge, Richtungen von Vektoren und Präfixe von verwendeten Begriffen zu erhalten, so zeigt der Rechenschieber einen zusätzlichen Nutzen als Ausbildungshilfe. Dies ist der "Der didaktische Ansatz" - Sobald dieses Grundverständnis vom Studierenden verinnerlicht ist, ist der Wechsel zum elektronischen Rechner jedoch der logische Trend. Im Hinblick auf die Prüfungsleistung ist der elektronische Rechner das bevorzugte Werkzeug, da Rechenschieber nicht die erforderliche Genauigkeit liefern können.
Sobald uns weitere Informationen über einen möglichen Erfolg vorliegen, werden wir Sie informieren. In der Zwischenzeit müssen wir Sie bitten, dafür zu sorgen, dass Ihre Schüler entsprechend vorbereitet sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Prüfungswesen
Luftfahrtagentur
Tel +43.51703.
Fax +43.51703.7086
E-Mail flugschulen@austrocontrol.at
Web http://www.austrocontrol.at
Austro Control GmbH
Wagramer Straße 19
1220 Wien
Dieses Email hat meine Flugschule heute bekommen. Da ich gute Laune habe, möchte ich die Entscheidung der EASA nicht näher kommentieren.

Über meinen Witz, was bedeutet EU ( = Europas Untergang ) lacht auch schon niemand mehr.
Also nicht wundern oder ärgern und lieber einen lustigen Song hören: http://www.trytofly.at/coronasong
LG
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit müssen wir mitteilen, dass der Prüfungsleitfaden der Austro Control die Verwendung von digitalen Flugcomputern (z.B. ASA CX-3) für alle ECQB-basierten Prüfungen unter unserer Verantwortung ab dem 1. Dezember 2020 verbieten muss.
Diese Entscheidung beruht auf der Ablehnung unserer AMC-Vorlage durch die EASA in dieser Angelegenheit. Wir wurden von der EASA darüber informiert, dass unser Vorschlag für ein Alternatives AMC, das digitale Flugcomputer zulässt, nach ihrem Verständnis auf eine Nichteinhaltung von ARA.FCL.300, FCL.310, FCL.410.A, (b), FCL.515, (b) und FCL.615, (b) hindeutet und nicht im Einklang mit den AMCs über Prüfungsverfahren für ECQB-basierte Prüfungen steht. Die Verwendung erlaubt es, der Meinung von EASA nach, einem Kandidaten auch nicht, nachzuweisen, dass er die relevanten Lernziele beherrscht hat.
AMC1 ARA.FCL.300 gestattet unter Punkt (g)(1) die Verwendung "eines wissenschaftlichen, nicht programmierbaren, nicht alphanumerischen Rechners ohne spezifische Luftfahrtfunktionen" und unter Punkt (i) heißt es: "Mit Ausnahme der oben genannten Geräte sollten die Bewerber während der Prüfung(en) keine elektronischen Geräte verwenden".
Daher müssen wir die Verwendung aller digitalen Flugrechner in allen unseren Prüfungszentren ab dem 1. Dezember 2020 bis auf weiteres untersagen.
Bitte seien Sie informiert, dass wir die Diskussion mit der EASA weiterverfolgen und versuchen werden, auf der Grundlage der folgenden Argumentation eine Änderung des entsprechenden AMC zu erreichen:
Aus unserer Sicht gibt es keinen Unterschied zur Zulassung eines E6B, da es sich hierbei ebenfalls um einen Flugzeugrechner handelt. Die Verwendung eines Rechenschiebers anstelle eines modernen Rechners entspricht jedoch nicht der heutigen Arbeitsweise der Piloten, weshalb wir der Meinung sind, dass die Zulassung eines solchen Rechners einen positiven Einfluss auf die Studenten hätte, da sie nach den Prüfungen nie wieder einen E6B verwenden werden. Das ist so, als würde man während der praktischen Ausbildung mit einem Sextanten navigieren, nur um später zu lernen, dass es GNSS gibt.
Vergleicht man die methodische Effektivität der Ausbildung zwischen einem Rechenschieber und einem elektronischen Rechner, die dazu dient, ein tieferes Verständnis über trigonometrische Zusammenhänge, Richtungen von Vektoren und Präfixe von verwendeten Begriffen zu erhalten, so zeigt der Rechenschieber einen zusätzlichen Nutzen als Ausbildungshilfe. Dies ist der "Der didaktische Ansatz" - Sobald dieses Grundverständnis vom Studierenden verinnerlicht ist, ist der Wechsel zum elektronischen Rechner jedoch der logische Trend. Im Hinblick auf die Prüfungsleistung ist der elektronische Rechner das bevorzugte Werkzeug, da Rechenschieber nicht die erforderliche Genauigkeit liefern können.
Sobald uns weitere Informationen über einen möglichen Erfolg vorliegen, werden wir Sie informieren. In der Zwischenzeit müssen wir Sie bitten, dafür zu sorgen, dass Ihre Schüler entsprechend vorbereitet sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Prüfungswesen
Luftfahrtagentur
Tel +43.51703.
Fax +43.51703.7086
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