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Liebes Flügelvolk,
rund um den Seasonopener habe ich Euch berichtet, daß wir bezüglich der Veröffentlichung der aktuellen ICAO Luftfahrtkarten nachgefragt haben.
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr Michl,
vielen Dank für ihr Schreiben vom 8.3.2018 zur Thematik Veröffentlichungszeitpunkt der ICAO Luftfahrkarten Österreichs . Wir sie richtig anführen, ist eine einmalige jährliche Veröffentlichung der neuen Luftfahrtkarten mit der ACG Season Opener sinnvoll und grundsätzlich im Interesse der Luftverkehrsteilnehmer anzustreben. Es darf Ihnen versichert werden, dass von Seiten bmvit grundsätzlich alles versucht wird, Änderungen der Luftraumstruktur entsprechend geplant und vorangekündigt bestenfalls Ende März zu Beginn der Saison in Kraft treten zu lassen. Leider ist eine solche zeitliche Umsetzung von erforderlichen Änderungen aus unterschiedlichen Gründen nicht immer möglich. So musste 2017 der kurzfristig erzielte Kompromiss im Lärmkonflikt mit Deutschland (Fluglärmverteilung um den Flughafen Salzburg aufgrund der gewählten An- und Abflugrouten) noch für die Sommersaison 2017 umgesetzt werden. Zur gegenständlichen LVR-Novelle ist anzuführen, dass im Zuge des Begutachtungsverfahrens angeregte Änderungen in unvorhergesehener Weise eine länger dauernde Abklärung (Sicherheitsbeurteilung) erforderlich machten. Ein Hinausschieben der gegenständlichen LVR-Novelle bis zum Ende der Flugsaison oder bis März 2019 ist aktuell nicht geplant, da viele Luftverkehrsteilnehmer trotz der Problematik der innersaisonalen Aktualisierung der Luftfahrtkarten (und Apps) ein besonderes Interesse am schnellen Inkrafttreten der Verordnung haben (z.B. ÖAeC/Segelflieger: Verkleinerung freigabepflichtigen Luftraumes, Betreiber von UAV Klasse 1: Verwaltungsvereinfachungen). Mit der von Ihnen genannten Firma Data Rogers stehen die für die Novellierung der Luftverkehrsregeln zuständigen Mitarbeiter in Kontakt, um zumindest ehestmöglich über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der LVR-Novelle – sobald dieser feststeht - zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Elisabeth Landrichter
Leitung Gruppe Luft
Leitung Abteilung Luftfahrt-Infrastruktur
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Postanschrift: Postfach 201, A-1000 Wien
Büroanschrift: Radetzkystraße 2, A-1030 Wien
rund um den Seasonopener habe ich Euch berichtet, daß wir bezüglich der Veröffentlichung der aktuellen ICAO Luftfahrtkarten nachgefragt haben.
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr Michl,
vielen Dank für ihr Schreiben vom 8.3.2018 zur Thematik Veröffentlichungszeitpunkt der ICAO Luftfahrkarten Österreichs . Wir sie richtig anführen, ist eine einmalige jährliche Veröffentlichung der neuen Luftfahrtkarten mit der ACG Season Opener sinnvoll und grundsätzlich im Interesse der Luftverkehrsteilnehmer anzustreben. Es darf Ihnen versichert werden, dass von Seiten bmvit grundsätzlich alles versucht wird, Änderungen der Luftraumstruktur entsprechend geplant und vorangekündigt bestenfalls Ende März zu Beginn der Saison in Kraft treten zu lassen. Leider ist eine solche zeitliche Umsetzung von erforderlichen Änderungen aus unterschiedlichen Gründen nicht immer möglich. So musste 2017 der kurzfristig erzielte Kompromiss im Lärmkonflikt mit Deutschland (Fluglärmverteilung um den Flughafen Salzburg aufgrund der gewählten An- und Abflugrouten) noch für die Sommersaison 2017 umgesetzt werden. Zur gegenständlichen LVR-Novelle ist anzuführen, dass im Zuge des Begutachtungsverfahrens angeregte Änderungen in unvorhergesehener Weise eine länger dauernde Abklärung (Sicherheitsbeurteilung) erforderlich machten. Ein Hinausschieben der gegenständlichen LVR-Novelle bis zum Ende der Flugsaison oder bis März 2019 ist aktuell nicht geplant, da viele Luftverkehrsteilnehmer trotz der Problematik der innersaisonalen Aktualisierung der Luftfahrtkarten (und Apps) ein besonderes Interesse am schnellen Inkrafttreten der Verordnung haben (z.B. ÖAeC/Segelflieger: Verkleinerung freigabepflichtigen Luftraumes, Betreiber von UAV Klasse 1: Verwaltungsvereinfachungen). Mit der von Ihnen genannten Firma Data Rogers stehen die für die Novellierung der Luftverkehrsregeln zuständigen Mitarbeiter in Kontakt, um zumindest ehestmöglich über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der LVR-Novelle – sobald dieser feststeht - zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Elisabeth Landrichter
Leitung Gruppe Luft
Leitung Abteilung Luftfahrt-Infrastruktur
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Postanschrift: Postfach 201, A-1000 Wien
Büroanschrift: Radetzkystraße 2, A-1030 Wien
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