Die Schweiz bietet eine abwechslungsreiche Landschaft für gemütliche Ausflüge in die Voralpen, aber natürlich und vor allem auch viel anspruchsvolle Gebirgsfliegerei. Der Zugang zum Luftraum ist denkbar einfach und die Zollformalitäten schnell erledigt.
Intra-Schengen
Bekannter weise ist die Schweiz nicht Teil der EU und der Zollunion. Aber seit nun mehr als zehn Jahren ist sie Mitglied des Schengen-Raums. So sind bei grenzüberschreitenden Flügen aus anderen Mitgliedstaaten Personenkontrollen nicht notwendig. Doch Zollkontrollen entfallen nicht! Jeder Flug in die oder aus der Schweiz bedarf also nicht nur eines Flugplanes, er muss auch in beiden Ländern dem Zoll bekannt gemacht werden. Das Verfahren dazu unterscheidet sich je nach Flugplatz.
Zoll in der SchweizGrundsätzlich lässt sich sagen, dass das Prozedere recht unaufwändig ist und auf fast allen Plätzen durchgeführt werden kann. Hier stehen eher lokale Einschränkungen wie Öffnungszeiten oder Voraussetzungen für PPR im Weg. Wer Landegebühren und Kontrollzonen nicht scheut, findet auf den Flughäfen den Zoll während der Öffnungszeiten jeweils vor Ort und es bedarf keiner Vorbereitung. Bei Start oder Landung auf einem der mittelgroßen Flugplätze wird vorher online ein Formular ausgefüllt und mindestens eine Stunde vorher beim Platz telefonisch oder via Email bestätigt. Bei kleinen Vereinsplätzen muss mehr Zeit in der Vorbereitung eingeplant werden, hier gibt es ja keine Administration mit fixen Bürozeiten und die Kommunikation via Email kann auch mehrere Tage dauern.
Nachfolgend ein paar Beispiele:
- LSGN-NEUCHÂTEL-COLOMBIER
Zollformular online ausfüllen, mit der Bestätigung dann mindestens eine Stunde vorher anrufen.
https://www.neuchatel-airport.ch/ - LSZL-LOCARNO-MAGADINO
Zollformular wird durch Administration erledigt, der Flugplan sollte dazu aber mindestens 1 Stunde vor Abflug/Landung aufgegeben werden. - LSGL – AÉROPORT DE LAUSANNE
Zollformular im Word Format von der Webseite downloaden, dieses dann mindestens eine Stunde vorher via Email an den Platz senden.
http://www.lausanne-airport.ch/pilotes/douane.html
Eine vollständige Liste mit allen Plätzen und jeweiliger Kategorie der Zoll-und Personenkontrolle findet sich hier: https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private/waren-anmelden/einfuhr-in-die-schweiz/grenzueberschreitende-fluege.html
Zoll in ÖsterreichAuch in Österreich ist die Situation ähnlich. Die Flughäfen bieten Zoll ohne Voranmeldung, aber zu einem etwas günstigeren Landepreis als in der Schweiz. Zoll mit vorheriger Anfrage findet sich aber auch auf den Flugplätzen. Ein kurzer Anruf zwei bis drei Stunden vorher genügt.
Zoll in DeutschlandDeutschland unterscheidet den Begriff Zollflugplatz. Ein Zollflugplatz in Deutschland bietet eine besetzte Zollstation während der Öffnungszeiten. In der Liste offizieller Zollflugplätze entdecken wir dann auch nur die Flughäfen. Für den Einflug nach Deutschland herrscht aber Zollflugplatzzwang. Die General Aviation ist davon aber unter bestimmten Voraussetzungen befreit. Private, nichtgewerbliche Flüge, ohne zollpflichtige Waren (z.B. zollfreie Souvenirs, Reisegepäck) dürfen über einen sogenannten besonderen Landeplatz ein- oder ausfliegen.Ähnlich wie in Österreich bieten diese Flugplätze das Zollverfahren nach vorheriger Anfrage an.
Links:Zoll Deutschland
Merkblatt zur Befreiung vom Zollflugplatzzwang
Liste der Zollflugplätze in Deutschland
Aufgrund von konkreten Vorfällen kann man allen, die über die Schweizer Grenze fliegen (oder mit Mietautos fahren, auch das ist nicht ohne Tücken) nur dringend empfehlen, sich mit dem Zoll in beiden Ländern in Verbindung zu setzen und sich nicht auf Aussagen von Flugplatzpersonal oder Polizei oder auf Infos aus der AIP zu verlassen (auch da gab es schon Irrtümer).
Es gibt eine Menge Verfahren, in denen mittlere 5 stellige Eurobeträge als Strafgebühr für die Nichtbeachtung von Zollregeln verhängt wurden; Die jeweiligen juristischen Einsprüche wurden durch alle Instanzen durchgängig verloren.
Zürich Information, GrüeziAuf den Infofrequenzen (Zurich Information 124,700 / Geneva Information 126,350) in der Schweiz wird vornehmlich Englisch gesprochen. Der Umgangston ist freundlich, die ControllerInnen sind gut verständlich und es wird gerne geholfen. An schönen Flugtagen sind die Frequenzen dann auch gut belegt. Das vor allem von Zurich Info abgedeckte Gebiet ist ziemlich groß und umfasst Alpennord- und -südseite, das erschwert oft die Kontaktaufnahme. Der Flugplan liegt den Lotsen/Lotsinnen meist nicht vor, beim Erstanruf also die geplante Route bereithalten! Da geländebedingt die Radarabdeckung nicht gegeben ist, bekommt man normalerweise ein Punkt für die nächste Positionsmeldung. Dafür dienen meist Pässe und größere Ortschaften oder Städte. Mit einer entsprechenden Karte und etwas Vorbereitung entlang der geplanten Strecke ist das auch kein Problem. Verbindungsgarantie gibt es aber an den Meldepunkten vor allem in den Bergtälern keine. Mit etwas Geduld und regelmäßigem Probieren alle paar Minuten klappt es dann früher oder später und der nächste Punkt ist an Bord.
BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) und EASASeit 1. Dezember 2006 nimmt die Schweiz durch ein bilaterales Abkommen an der EASA teil. Schweizer PilotInnen haben damit Zugang zu EASA Lizenzen. Auch die gegenseitige Anerkennung von Flugpersonallizenzen und Flugzeugmusterberechtigungen ist gegeben.
AIP, NOTAM und WXInformationen zum Schweizer Luftraum finden sich auf https://www.skybriefing.com. Der Basiszugang kostet knapp 50 CHF pro Jahr.
Hier empfiehlt sich https://www.homebriefing.com der Austro Control GmbH. Der Zugang ist gratis und beinhaltet AIP, NOTAMS und Wetter auch für die Schweiz.
General AviationGerade die mittelgroßen Schweizer Plätze sind auf die General Aviation ausgerichtet. Die Administration ist freundlich und hilfsbereit, und die Privatpiloten pflegen einen offenen Umgang. Auch die Lande- und Parkgebühren sind nicht überteuert und liegen auf ähnlichem Niveau wie in den benachbarten Ländern. Der Treibstoff ist oft sogar etwas günstiger als in Deutschland oder Österreich. Wenn auch nicht gerade dafür bekannt, die Schweiz ist durchaus ein Land für das Abenteuer Luftfahrt.
Nachtrag der Redaktion:
Lesen Sie dazu den folgenden Artikel bezüglich eines Fluges von Birrfeld nach Würzburg, wo das Hauptzollamt etwa € 25.000 von einem Piloten einfordert:
Zusätzlich wollen wir erwähnen, dass man sich vor der Landung auf Schweizer Plätzen unbedingt über die Landegebühren informieren sollte. Diese können vereinzelt sehr hoch sein.
Text: Michael Rutz für AOPA Austria
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