Lockdown V3.5 in Österreich: Wegen des überschaubaren Erfolges geht der Lockdown in die Verlängerung. Allerdings gibt es diesmal wieder bessere Neuigkeiten für die GA: https://www.aopa.at/?p=103506 Die AOPA Austria bedankt sich ausdrücklich bei allen GA-Piloten für die bisherige Disziplin. Wir hoffen, dass mit den neuen Möglichkeiten wieder verantwortungsvoll umgegangen und alles getan wird, um Ansteckungen und Clusterbildungen zu vermeiden.
Herbert, ich kann Deine Interpretation, bzw. die offizielle der Aopa (laut Eurer Website), nicht ganz teilen, uzw. gleich in mehreren Punkten, die wir diskutieren sollten:
Eine Verbesserung der Situation für die GA gegenüber der letzten Vo kann ich nicht erkennen, und sehe folgende Punkte anders, als die Aopa:
- Schon in der letzten Vo war Fliegen, bzw auch Start und Landung für die GA gemäß 49. Vo § 1. (1) Punkt. 5..
'Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Personen gemäß Z 3 lit. a zur körperlichen und psychischen Erholung' möglich, sogar rund um die Uhr (gegebenenfalls nur eingeschränkt durch die FBL) im Vergleich zur praktisch geleichlautenden 50. Vo, § 2. (1) Punkt 5. also keine Änderung!
- Es war, genauso wie jetzt auch, möglich, analog zu Fahrgemeinschaften Nicht-Hausgenossen im Flieger mitzunehmen, ebenfalls entgegen Eurer Auslegung, aufgrund Identer Regelungen in 49 Vo., § 4.(1) und 50. Vo, § 4. (1)
- Die derzeitige Vo erlaubt auch, genau, wie bisher, und entgegen Eurer Interpretation, zwischen 2000 - 0600 LCT Ausnahmen zur Ausgangsperre, uzw vor allem die 'körperliche und psychische Erholung im Freien' (§ 2. (1)
' Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages nur zu folgenden Zwecken zulässig: '.... Und dann wird der Punkt 5. mit der körperlichen und psychischen Erholung angeführt.
- Ident sind auch die bisherigen Regelungen, was das Betreten und die Ausübung von Sport auf 'Sportstätten' betrifft (§ 9. (2) lit. 2) - keine Verbesserungen für uns!
Es gibt also - jedenfalls was uns betrifft - keine positiven Neuerungen. Positiv ist natürlich, dass es wenigstens keine Verschlechterungen geben wird - vorläufig.
Ich habe mich zwar nicht, wie die Aopa, der Beratung eines Juristen bedient, bin aber doch gwohnt Gesetzestexte zu verstehen (was zugegeben nicht immer leicht ist). Aber ich fürchte, hier wurde doch etwas missverstanden. Aber diskutieren wir drüber - denn auch ich kann mich ja irren.
Was ich auch nicht erkennen kann, ist eine besondere Disziplin der Kollegen in der GA, denn es war ja zumindest in der Zeit des letzten Lockdowns - mit Ausnahme der Schulflüge - ohnehin alles erlaubt, und davon wurde auch ausgiebig Gebrauch gemacht.
Vollkommen unverständlich ist die Untersagung von Schulflügen für nicht-gewerbliche Flugschulen, da hinsichtlich des Infektionsrisiko keine Unterschiede in der Gefährdungslage bestehen. Es wäre also angbracht, sich für unsere nichtgewerblichen FTO´s massiv einzusetzen, um diesen Schwachsinn abzustellen, denn die leiden derzeit massiv. Die Motorflugredaktion hat dies bereits in einem Schreiben an das Gesundheitministerium einmal schon getan.
Erfreulich war aber, davon abgesehen, dass unsererseits für die unveränderte Aufrechterhaltung der GA keine weiteren Interventionen bei den Ministerien erforderlich waren. Wir hatten eher den Eindruck, dass wir lediglich als Nebeneffekt der durch die übermächtige (vorwiegend tiroler) Liftbetreiberlobby, von gewissen Ministerien unbeabsichtigt, schon seit der Adventzeit in den Genuss gekommen sind, im Mäntelchen "Sport" bzw 'körperliche und psychische Erholung' unserer Leidenschaft zu frönen.
LG Axel der Aerotekt
PS: Ich finde es persönlich zwar einigermassen spassig, aber es soll mir Recht sein, dass wir alle jetzt auch mit dem Feigenblatt "Sportfliegerei" weiter in die Luft gehen können, zB sogar auf der Sportstätte Wien-Schwechat! Besonders spassig finde ich, dass sich unsere Regierung hiermit offensichtlich ein Eigentor geschossen hat.
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