Kann mir jemand sagen, wie ein Flugzeugeigner oder - halter beim Cost-Sharing den Selbstkostenanteil des Piloten ermittelt bzw. festlegt? Wie würde das die Behörde überhaupt überprüfen können? geht´s da um angemessene Anteile, wie bei einer Steuerprüfung? Beim gecharterten oder Vereinsflugzeug ist es klar, da gibt es fixe Preise, und wenn von denen wenigstens ein symbolischer Euro (bei enger Auslegung) an Selbstbehalt abgezogen wird, dannn wäre der Nachweis erbracht - aber bei einem Flugzeugeigentümer? Müsste der im Zweifelsfall seine Jahreskosten vorlegen?
Rätsel über Rätsel ....
Gruß Alexander
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Gruß Alexander