By ATC Piloten am Sonntag, 24. Juni 2018
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Servus liebes Mitgeflügel,
eine Frage an die Auskenner - wie ist das nach den neuen EASA (bzw. nationalen?) Regeln:
Ist eine Motorlaufzeit, zB eines Lycosaurus für ein rein privat genutztes Echo-Flugzeug unter CAMO, zwar immer noch mit 2000 Std (verlängerbar), aber nicht mehr kalendarisch begrenzt, dh. nicht mehr zB mit 12 Jahren? Oder gilt immer noch beides - 2000 Std oder 12 Jahre, was halt früher eintritt?

Unter einem IHP, ist ja beides nicht mehr limitiert.

LG Axel der Aerotekt

PS: bitte aus meiner Frage keine voreiligen Schlüsse ziehen!
Lieber Peter,

herzlichen Dank für Deine wi immer klare und strukturierte Antwort!
(man 'hört' den Rhetoriker heraus! ;-) )
Ich glaub, ich kenn mich jetzt aus. Neu für mich war, dass Wartung gemäß IHP und Bestimmungen über ELA1 Geräte hinsichtlich Lauf- und Kalenderzeiten eigentlich zwei Paar Schuhe sind (abgesehen vom dritten Paar, den lebenszeitgrenzen)

Danke nochmals. LG Axel der Aerotekt

PS: Ich glaub, Du hast mir Lust auf Deinen Kurs gemacht! Werde gleich, anstatt was anständiges zu arbeiten, Deine Website heimsuchen ....
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vor etwa 6 Jahren
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Hallo Axel,

die uns bekannten Flieger wie Cessna, Piper, Katana etc. sind sogenannte ANNEX 1 Flugzeuge und unterliegen den Regeln der EASA und damit den Wartungsvorschriften des PART M.

Lediglich die UL, Gyro,historische, Eigenbau und was weiß ich noch unterliegen nationalen Bestimmungen und sind sogenannte ANNEX 2 Flugzeuge.

Diese Unterscheidung ist wichtig, um das System und eventuelle Unterschiede zu verstehen.

Für die Wartung eines Flugzeuges ist sein Instandhaltungsprogramm = IHP maßgebend.

Für ANNEX 1 Flugzeuge bis 1200 kg. = ELA 1 kann der Halter ein selbstdeklariertes Instandhaltungsprogramm schreiben, wobei er sämtliche TBO's (Time Between Overhaul ) auf eigene Verantwortung ausschliessen kann. Erleichterte Wartungsbestimmungen für Flugzeuge über 1200 Kg. kommen erst mit dem neuen Part M Light.

Motor, Propeller, Governor, etc. Laufzeiten bzw. Kalenderzeiten bzw. die vieldiskutierten CESSNA SID's müssen bei ELA 1 Flugzeugen nicht mehr eingehalten werden. Für nicht ELA 1 Flugzeuge können derzeit TBO Verlängerungen nur von der Behörde im zuge eines individuellen Instandhaltungsprogrammes genehmigt werden.

Nicht verwechseln darf man das mit LEBENSZEITBEGRENZTEN Teilen wie Öl- und Benzinschläuche usw., welche nach gewissen Intervallen ( 5 oder 8 Jahren ) getauscht werden müssen.

Steht eigentlich im Wartungshandbuch ( Chapter 4 bzw. Chapter 5 ) deines Fliegers. Genaue Aufzeichnungen findest du aber einen Flieger betreffend nur im Lebenslaufakt. ( Life Time List )

So gesehen kann ein Pilot eigentlich nur schwer herausfinden, ob sein Flugzeug noch lufttüchtig ist, bevor er fliegen geht. Rechtlich gesehen liegt die Verantwortung aber beim Halter.

Ich empfehle dir, eine meiner Wartungskurse zu besuchen, da die Wartung ein sehr komplexes Thema ist und nicht mit ein paar Sätzen abgehandelt werden kann.

Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
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vor etwa 6 Jahren
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