Die AIP, für mich zeitweise ein Buch mit sieben Siegeln ...
(mag auch einfach daran leigen, dass ich nur ein schlichtes Gemüt bin, und öfters einfach am Schlauch stehe):
Im heute (11. April 2018) veröffentlichten luftfahrtüblichen Rundschreiben der ACG, in dem auch u.a. (sehnsüchtig erwartet) der heurige Ostermontag (2. April) als beweglicher Feiertag nunmehr angekündigt wird, lese ich im Amendement 248 Erstaunliches:
" .... 3. RADARVERFAHREN
3.1. Allgemeines
....
3.1.2. Betrieb des Transponders
• Die Schaltung des Transponders und die Einstellung der Modi und Kodes haben die Piloten
entsprechend den Anweisungen der Flugverkehrskontrolle vorzunehmen.
• Sofern keine andere Anweisung erteilt wurde, hat der Pilot eines Instrumentenfluges beim Einflug
in die FIR WIEN den Kode beizubehalten, der ihm von der benachbarten Flugverkehrskontrollstelle
zugewiesen wurde.
• Der Pilot eines Sichtfluges soll den Transponder, falls vor- handen, auf Modus A, Kode 7000 und
Modus C schalten. Dieses Verfahren ist auch bei Einflug von Sichtflügen in die FIR WIEN oder bei
Übergang von Instrumentenflug zum Sichtflug zu beachten, wenn bei diesem Übergang kein anderer Kode
zugewiesen wurde.
• Für Wartungszwecke soll Transponder Modus A, Kode 7777 geschaltet werden."
Sapperlott!
Hatten wir nicht mit der ACG ausgemacht, nur mehr Transponder im Modus S zu verwenden?
Lese ich da jetzt die Aufforderung heraus, wieder in paläolithische Modi zurückzufallen, oder bin ich schlicht zu deppert, den höheren Sinn solcher Verordnungen zu verstehen?
LG Axel der Aerotekt
PS: ja, ich les diese Veröffentlichungen wirklich. Ich gestehe aber, dass ich die seitenweisen Austauschlisten und Koordinatenverzeichnisse auslasse, um nicht mein ohnehin chronisch defizitäres Schlafbedürfnis in narkoleptische Anfälle ausarten zu lassen.
(mag auch einfach daran leigen, dass ich nur ein schlichtes Gemüt bin, und öfters einfach am Schlauch stehe):
Im heute (11. April 2018) veröffentlichten luftfahrtüblichen Rundschreiben der ACG, in dem auch u.a. (sehnsüchtig erwartet) der heurige Ostermontag (2. April) als beweglicher Feiertag nunmehr angekündigt wird, lese ich im Amendement 248 Erstaunliches:
" .... 3. RADARVERFAHREN
3.1. Allgemeines
....
3.1.2. Betrieb des Transponders
• Die Schaltung des Transponders und die Einstellung der Modi und Kodes haben die Piloten
entsprechend den Anweisungen der Flugverkehrskontrolle vorzunehmen.
• Sofern keine andere Anweisung erteilt wurde, hat der Pilot eines Instrumentenfluges beim Einflug
in die FIR WIEN den Kode beizubehalten, der ihm von der benachbarten Flugverkehrskontrollstelle
zugewiesen wurde.
• Der Pilot eines Sichtfluges soll den Transponder, falls vor- handen, auf Modus A, Kode 7000 und
Modus C schalten. Dieses Verfahren ist auch bei Einflug von Sichtflügen in die FIR WIEN oder bei
Übergang von Instrumentenflug zum Sichtflug zu beachten, wenn bei diesem Übergang kein anderer Kode
zugewiesen wurde.
• Für Wartungszwecke soll Transponder Modus A, Kode 7777 geschaltet werden."
Sapperlott!
Hatten wir nicht mit der ACG ausgemacht, nur mehr Transponder im Modus S zu verwenden?
Lese ich da jetzt die Aufforderung heraus, wieder in paläolithische Modi zurückzufallen, oder bin ich schlicht zu deppert, den höheren Sinn solcher Verordnungen zu verstehen?
LG Axel der Aerotekt
PS: ja, ich les diese Veröffentlichungen wirklich. Ich gestehe aber, dass ich die seitenweisen Austauschlisten und Koordinatenverzeichnisse auslasse, um nicht mein ohnehin chronisch defizitäres Schlafbedürfnis in narkoleptische Anfälle ausarten zu lassen.