Neues Verfahren zum unversteuerten Bezug von Flugtreibstoffen
Ab 1.Oktober gelten in Österreich neue Regeln für die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung für Luftfahrtbetriebsstoffe wie Kerosin oder AVGAS. Steuerlager an den österreichischen Flughäfen dürfen diese nur mehr dann steuerfrei an Luftfahrzeuge abgeben, wenndas Luftfahrtunternehmen über einen Freischein Luftfahrt verfügt und ein gültiger Betankungsschein für das betreffende Luftfahrtzeug und den entsprechenden Flug vrogelegt werden kann.
Weitere Infos findest Du in der AIC der Austro Control vom 6.Juli 2017 (PDF).