Die AustroControl hat einen kleinen Leitfaden, bzw. eine Information über den Ablauf ihrer Rampchecks gegeben:
Zusammenfassung vorab:
Es besteht kein Grund sich vor Vorfeldkontrollen zu fürchten!
Unser Ziel als Aufsichtsbehörde ist die Gewährleistung eines sicheren Flugbetriebs und NICHT die Einleitung von Verwaltungsverfahren!
Die Durchführung von Vorfeldkontrollen in den jeweiligen Staaten dient mehreren Zwecken. Unter anderem der:
1. Einsicht der nationalen Luftfahrtbehörde in den technischen Zustand der LFZ und die Abwicklung des Flugbetriebs innerhalb ihres Staatsgebiets (Aufsichtsverpflichtung!)
2. Motivation der Luftfahrtteilnehmer international vereinbarte Mindestvorgaben kontinuierlich einzuhalten
3. Einschreiten bei Verdacht auf unmittelbare Gefährdung der Sicherheit (technisch oder betrieblich)
Auf Basis welcher rechtlichen Grundlagen werden sie durchgeführt?
– Das Chicago Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt (ICAO Grundlage) sieht Vorfeldkontrollen
(Ramp Checks) vor. Diese Ermächtigung ist in jeweiligen nationalen Luftfahrtgesetzen festgelegt.
– Auf europäischer Ebene sehen die EU-Grundverordnung VO 216/2008 und ihre Durchführungsverordnungen VO 965/2012 (Flugbetriebsverordnung) und VO 2042/2003 (Lufttüchtigkeit) die Durchführung von Vorfeldkontrollen vor.
Wie laufen diese Kontrollen normalerweise ab?
Es liegt sowohl im Interesse der Besatzung als auch der Behörde, dass Vorfeldkontrollen möglichst rasch und in einem sachlichen und konstruktiven Umfeld ablaufen.
Ziel der Kontrolle ist:
– Die Überprüfung des technische Zustands des Luftfahrzeugs zur Verifizierung, dass keine sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen
– Die Überprüfung der Einhaltung betrieblicher Mindestvoraussetzungen (LFZ Dokumente, Lizenzen, Flugvorbereitung, Mindestausrüstung) zur Gewährleistung eines sicheren Flugbetriebs. Bei konstruktiver Zusammenarbeit und ohne wesentliche Mängel ist die Kontrolle in ca. 10 Minuten abgeschlossen!
Die Kontrolle wird meist durch ein Team, bestehend aus 2 Prüfern, durchgeführt:
– Vorstellung der Prüfer und Aushändigung eines Schreibens mit Hintergrundinformationen und Kontaktdetails und
Erklärung des Prüfungsablaufs
– 1 Inspektor beginnt mit der technischen LFZ Prüfung im Umfang einer Vorflugkontrolle auf
• ordnungsgemäßen Zustand von Struktur, Steuerung, Triebwerk, Fahrwerk
• ordnungsgemäße Befestigung von Anbauteilen/Verkleidungen
• sichere Befestigung/Verstauung von Gegenständen in der Kabine
• Zustand der Instrumente, Bedienelemente und Beschriftungen
• Leckagen
• Vorhandensein und Zustand der Mindestausrüstung
– Der 2. Prüfer beginnt mit der Sichtung der Dokumente
• LFZ Dokumente (LTZ, ARC, LZB, Funkbewilligung, Versicherung)
• Piloten Lizenz (Lizenz, Medical, eventuell 90 Tage Regel, Passagiere, NVFR)
• Bordbuch (Vollständigkeit, nächste fällige Wartung, eventuell letzte Wartungsfreigabebescheinigung)
• Vollständigkeit des Flughandbuchs falls Teil der Mindestausrüstung (bei den meisten Flugzeugen notwendig)
• Besprechung bzw. Durchsicht der dem vorangegangenen oder dem geplanten Flug angemessenen Flugvorbereitung
zB. Luftfahrtkartenmaterial oder elektronische Luftfahrtkarten,
- Kenntnisse über den aktuellen Schwerpunkt- und Beladungszustands
- Kenntnisse über relevante Luftfahrtinformationen (NOTAMS)
- Kenntnisse relevanter Start-/Landeflugleistungen
Zum Thema Luftfahrzeugdokumente und Flugvorbereitung:
Für Flüge in unmittelbarer Flugplatzumgebung können bestimmte Luftfahrzeugdokumente am Flugplatz belassen werden.
Der Pilot muss aber auch in diesem Fall für eine Beladung und einen Betrieb des Luftfahrzeugs innerhalb der Betriebsgrenzen sorgen
- Mindestausrüstungserfordernisse (zB Flughandbuch) sind auch bei diesen Flügen zu beachten
- Kenntnisse über eventuelle lokale Luftraumbeschränkungen sind auch in diesen Fällen notwendig
- Seitens Austro Control wird bei Flügen in der allgemeinen Luftfahrt keine dokumentierte Flugvorbereitung wie bei gewerblichen Flugbetrieben gefordert, solange der Pilot kompetent Auskunft über aktuelle Beladungs- und Flugleistungszustände im Verhältnis zu seinen Betriebsgrenzen erteilen kann!
– Abschluss der Kontrolle:
• Prüfpunkte und deren Ergebnisse werden in einem Formblatt dokumentiert
• Falls Mängel auftreten, werden deren Behebungsnotwendigkeiten dokumentiert
- Beanstandungen (vor dem Flug oder innerhalb von bestimmtem Zeitintervall)
• Der Prüfbericht wird mit dem verantwortlichen Piloten besprochen und von den Prüfern und dem Piloten unterschrieben
• Der verantwortliche Pilot bekommt 2 Durchschriften (1x für den Pilot, 1x für den LFZ Eigentümer/Halter) ausgehändigt
• Besprechung von allfälligen sonstigen offenen Fragen ist möglich
In keinem Fall wird mehr verlangt, als bereits im Rahmen der Grundausbildung vermittelt wurde!
- Die Behörden gehen grundsätzlich davon aus, dass die Mehrheit der Piloten ihre Verantwortlichkeiten wahrnehmen
und international übliche Standards einhalten. Daher besteht kein Grund eine Vorfeldkontrolle zu fürchten!
- Sollte es dennoch zu relevanten Beanstandungen kommen, dann liegt eine Behebung dieser Beanstandungen im
Interesse der Sicherheit und damit auch im Interesse des Piloten und seiner Passagiere! Auch in diesem Fall ist dies
kein Grund zur Sorge.
- Oft bieten diese Kontrollen auch Möglichkeit sich über diverse aktuelle Luftfahrt bezogen Fragen vor Ort auszutauschen.
Piloten sind eingeladen diese Möglichkeit zu nützen!